Die Abteilung für Deutsch als Fremdsprache

Häufig gestellte Fragen an die Abteilung für Deutsch der Hochschule für Fremdsprachen von der Hacettepe Universität

1. Was ist der Unterschied zwischen dem Einstufungstest, dem Befähigungstest und dem Qualifikationstest für die Abteilung für Deutsch?

Der Einstufungstest für Deutsch wird von den Studenten zu Beginn des akademischen Jahres gemacht, die zum ersten Mal an dem Vorbereitungsprogramm teilnehmen werden. Durch diese Prüfung wird das sprachliche Niveau der einzelnen Studenten festgestellt und sie werden in angemessene Niveaustufen eingeschrieben.

Die Befähigungsprüfung für Deutsch wird zu Beginn des akademischen Jahres von Studenten, die sich neu an der Uni eingeschrieben haben und von Studenten, die sich in den vergangenen Jahren eingeschrieben, aber den Vorbereitungskurs nicht erfolgreich vollendet haben, gemacht, um von dem Vorbereitungsprogramm bei der Abteilung für Deutsch freigestellt zu werden. Für diese Prüfung, die zu Beginn des akademischen Jahres gemacht wird, werden Studenten, die sich neu an der Uni angemeldet haben und von der deutschen Einstufungsprüfung einen bestimmten Notendurchschnitt erreicht haben, akzeptiert.

Die deutsche Qualifikationsprüfung wird von Studierenden, die am Vorbereitungskurs teilnehmen, am Ende des Winter- und Sommersemesters durchgeführt. Die Studenten, die diese Prüfung bestehen, fangen mit dem Studium in ihrer Abteilung an.

 

2. Welche Unterlagen muss ich dabei haben, wenn ich zu der Prüfung komme?

Studenten, die keinen Personalausweis mit aktuellem Lichtbild vorweisen (Personalausweis, Pass, Führerschein, Studentenausweis der Hacettepe Universität), können an der Prüfung nicht teilnehmen. 

 

3. Ich habe dieses Jahr eine Zulassung zum Studium an Ihrer Universität bekommen.

Muss ich mich für die Freistellungsprüfung extra anmelden, nachdem ich meine Anmeldung vollendet habe?

Nein, müssen Sie nicht. Kommen Sie am Prüfungstag und erkundigen Sie sich in den Listen nach Ihrem Prüfungsraum.

 

4. Ich kann gar kein Deutsch. Muss ich trotzdem an der Einstufungsprüfung teilnehmen?

Die Studenten, die überhaupt keine Vorkenntnisse haben, lässt man direkt von der untersten Ebene starten.

 

5. Was passiert, wenn ich aus irgendeinem Grund an der Einstufungs- und an der Befähigungsprüfung nicht teilnehmen kann?

Wenn Sie an der Befähigungsprüfung nicht teilnehmen, müssen Sie den Vorbereitungskurs machen. Wenn Sie an der Einstufungsprüfung nicht teilnehmen, müssen Sie von der untersten Ebene starten.

 

6. Ich bin ein/e alt angemeldete/r Student/in. Muss ich sowohl an der Einstufungsprüfung als auch an der Befähigungsprüfung teilnehmen?

Nein. Die alt angemeldeten Studenten müssen nur an der Befähigungsprüfung teilnehmen.

 

7. Was bedeutet Vorbereitungsprogramm als "Pflichtfach" oder "Wahlfach"?

Das Vorbereitungsprogramm als "Pflichtfach" ist für diejenigen Studenten, in deren Fachbereichen Deutsch auf 100% oder 30% die Studiensprache ist. In den Unterrichten mit den Codenummern ALM 150 (Deutsch ist in diesen Fachbereichen auf 100% die Studiensprache) und ALM 160 (Deutsch ist in diesen Sprach- und Berufsgruppen auf 100% die Studiensprache) gilt das Deutsche Vorbereitungsprogramm als Pflichtfach.

Das Vorbereitungsprogramm als "Wahlfach" ist für diejenigen Studenten, in deren Fachbereichen Türkisch auf 100% die Studiensprache ist und die freiwillig am Vorbereitungsprogramm teilnehmen.

 

8. Ich habe einen Studienplatz belegt, an dem der Vorbereitungskurs Pflicht ist. Muss ich an dem Einstufungstest und der Qualifikationsprüfung teilnehmen?

Wenn Sie an der Vorbereitungsklasse nicht teilnehmen wollen, müssen Sie an der Qualifikationsprüfung teilnehmen. Im Fall, dass Sie an der Vorbereitungsklasse teilnehmen wollen, müssen Sie für eine richtige Einstufung an dem Einstufungstest teilnehmen.

 

9. Ich habe einen Studienplatz belegt, an dem der Vorbereitungskurs vorausgesetzt ist. Muss ich am Vorbereitungskurs teilnehmen, auch wenn ich die Qualifikationsprüfung bestehe?

Nein. Studenten, die die Qualifikationsprüfung erfolgreich bestehen, werden in ihre Abteilung immatrikuliert.

 

10. Ich habe einen Studienplatz belegt, an dem der Vorbereitungskurs vorausgesetzt wird. Ich habe die Qualifikationsprüfung bestanden, aber wünsche am Vorbereitungskurs teilzunehmen. Wäre dies möglich?

Nein. Studenten, die die Qualifikationsprüfung erfolgreich bestehen, haben mit ihrem Studium an ihrer Abteilung anzufangen.

 

11. Ich habe zuvor an Fremdsprachenprüfungen teilgenommen. Kann ich mit dem Ergebnis einer dieser Prüfungen von dem Vorbereitungskurs freigestellt werden?

Das Ergebnis einer Prüfung, die von dem Universitätssenat äquivalent bewertet wird (vorausgesetzt, dass es in den letzten drei Jahren erworben ist), können Sie die Freistellung beantragen. Mehr dazu finden Sie auf unserer Homepage unter „Über unsere Hochschule“ und „Äquivalente Sprachprüfungen“. Das Datum für die Beantragung der Ergebnisse können Sie im akademischen Kalender der Hochschule für Fremdsprachen 2016 - 2017 finden.

 

12. Ich konnte in meinem ersten Jahr den Vorbereitungskurs in Deutsch nicht erfolgreich abschließen. Wann werde ich von der Universität verabschiedet?

Für diese Studenten ist der 10. Artikel der Verordnung der Hacettepe Universität für Vorbereitung in Fremdsprachen gültig:

10.2 Studenten, die in einem Studiengang immatrikuliert sind, dessen Unterrichte in einer Fremdsprache durchgeführt werden, haben den Vorbereitungskurs in zwei Jahren abzuschließen. Nach dieser Frist werden sie von der Schule verabschiedet. Studenten, die diesen Vorbereitungskurs nicht erfolgreich abschließen können, haben die Möglichkeit in einen Studiengang in Türkischer Sprache immatrikuliert zu werden. Die Voraussetzung für die einmalige Immatrikulierung durch ÖSYM ist, dass das persönliche Ergebnis in Punktezahl der Aufnahmeprüfung des zutreffenden Jahres höher ist als die Mindestpunktezahl der Abteilung.

10.3 Studenten, die den Vorbereitungskurs in der gegebenen Frist nicht abschließen können, haben das Recht in drei Jahren an drei Qualifikationsprüfungen teilzunehmen. Diejenigen, die diese Qualifikationsprüfung bestehen, beginnen mit ihrem Studium an ihrer Abteilung.

 

13. Ich habe eine Abteilung mit türkischer Unterrichtssprache belegt und den Punkt „Will an der fakultativen Vorbereitungsklasse nicht teilnehmen“ angekreuzt. Muss ich dennoch den Einstufungstest schreiben?

Nein, Sie brauchen den Einstufungstest nicht zu schreiben. Sie können sich direkt an der Abteilung immatrikulieren lassen.

 

14. Ich habe eine Abteilung mit türkischer Studiensprache belegt. Muss ich am Einstufungstest und der Qualifikationsprüfung teilnehmen?

Nein. Nur wenn Sie den fakultativen Vorbereitungskurs besuchen wollen, sollten Sie den Einstufungstest schreiben, damit Sie in eine passende Klasse eingeschrieben werden können.

 

15. Ich habe eine Abteilung mit türkischer Unterrichtssprache belegt und den Punkt „Will an dem fakultativen Vorbereitungskurs teilnehmen“ angekreuzt. Muss ich mich trotzdem an die Hochschule für Fremdsprachen wenden und mich anmelden oder bewerben?

Nein, das brauchen Sie nicht.

 

16. Ich habe ein Jahr lang den fakultativen Vorbereitungskurs in Deutsch besucht, aber konnte sie nicht abschließen. Darf ich am folgenden Jahr mit meinem Studium an der Abteilung beginnen?

Ja. Studenten, die diesen fakultativen Vorbereitungskurs besucht haben, können am folgenden Jahr mit ihrem Studium an der Abteilung beginnen.

 

17. Gibt es eine Teilnahmepflicht im Vorbereitungskurs?

Im Vorbereitungskurs für Deutsch gibt es eine Teilnahmepflicht. Es steht in der Verantwortung der einzelnen Studenten, ihre Teilnahme am Kurs zu verfolgen. Die Teilnahme wird für jedes Semester getrennt bewertet. Die Studenten sind dazu verpflichtet, in jedem Semester an den Unterrichten nicht weniger als 80 % teilzunehmen. Studenten, die das Abwesenheits-Limit des Semesters überschritten haben, gelten als gescheitert. 

 

18. Sind beim Vorbereitungskurs ärztliche Atteste gültig?

Wegen der auf Dokumente basierenden Entschuldigungen der Studenten wie ärztliche Atteste, die vom Hochschulvorstand akzeptiert werden, werden anstatt der Prüfungen, an denen die Studenten während des Semesters nicht teilnehmen konnten und der Abschlussprüfungen, Nachholprüfungen gemacht. Für die Befähigungsprüfung und die Qualifikationsprüfung wird keine Nachholprüfung gemacht. Damit die Studenten an der Nachholprüfung teilnehmen können, müssen sie ihre ärztlichen Atteste ab dem Ablauf des Attestes spätestens innerhalb einer Woche beim Studentenwerk der Hochschule für Fremdsprachen abgeben. Studierende gelten an den Tagen, an denen sie krankgemeldet sind, abwesend. Die Studenten sind dazu verpflichtet, an den Tagen, die von der Abteilung Deutsch als Fremdsprache bekanntgegeben wurden, an den Nachholprüfungen teilzunehmen. Für diejenigen, die an der Prüfung nicht teilgenommen haben, wird keine andere Nachholprüfung gemacht.

19. Welche Note braucht man, um vom Vorbereitungskurs freigestellt zu werden oder am Ende des Kurses als erfolgreich zu gelten?

Studenten müssen, um vom Vorbereitungskurs freigestellt zu werden oder am Ende des Kurses als erfolgreich zu gelten, die Teilnahmepflicht erfüllen und für alle Programme eine Note von 65 oder mehr bekommen.

20. Kann ich nach dem Wintersemester mit dem Studium in meinem Fachbereich anfangen?

Falls die Voraussetzungen erfüllt werden, können Sie nach dem Wintersemester mit dem Studium in ihrem Fachbereich anfangen.

21. Welche Unterrichtsmaterialien benötigen wir und wo kann ich sie besorgen?

Das Kursbuch und/oder die Zusatzmaterialien, die man für den Vorbereitungskurs benötigt, werden den Studenten von der Abteilung Deutsch als Fremdsprache vor dem Beginn des akademischen Jahres auf der Web-Seite verkündet.

22. Wie kann ich mich nach den Unterrichts-Nummern, den wöchentlichen Programmen und Klassenräumen des Vorbereitungskurses erkundigen? 

Die Unterrichts-Nummer, die wöchentlichen Programme und Klassenräume des Vorbereitungskurses werden den Studierenden von der Abteilung Deutsch als Fremdsprache vor dem Beginn des akademischen Jahres auf der Web-Seite verkündet.