Häufig gestellte Fragen an die Abteilung für Französisch an der Hochschule für Fremdsprachen von der Hacettepe Universität
1. Was ist der Unterschied zwischen der Einstufungsprüfung, der Befähigungsprüfung und der Qualifikationsprüfung im Französischen?
Die Einstufungsprüfung in Französisch wird von den Studenten zu Beginn des akademischen Jahres gemacht, die zum ersten Mal an dem Vorbereitungsprogramm teilnehmen werden. Durch diese Prüfung wird das sprachliche Niveau der einzelnen Studenten festgestellt und sie werden in angemessene Niveaustufen eingeschrieben.
Die Befähigungsprüfung in Französisch wird zu Beginn des akademischen Jahres von Studenten, die sich neu an der Uni angemeldet haben und von Studenten, die sich in den vergangenen Jahren angemeldet, aber den Vorbereitungskurs nicht erfolgreich vollendet haben, gemacht, um von dem Vorbereitungsprogramm für Französisch freigestellt zu werden. Für diese Prüfung, die zu Beginn des akademischen Jahres gemacht wird, werden Studenten, die sich neu an der Uni eingeschrieben haben und von der Einstufungsprüfung für Französisch einen bestimmten Notendurchschnitt erreicht haben, akzeptiert.
Die Qualifikationsprüfung für Französisch wird von Studenten, die am Vorbereitungskurs teilnehmen, am Ende des Winter- und Sommersemesters gemacht. Diejenigen Studenten, die die Prüfung bestehen, fangen mit dem Studium in ihrem Fachbereich an.
2. Ich kann gar kein Französisch. Muss ich trotzdem an der Einstufungsprüfung teilnehmen?
Die Studenten, die überhaupt keine Vorkenntnisse haben, lässt man direkt von der untersten Ebene starten.
3. Ich habe eine Abteilung mit türkischer Studiensprache belegt und den Punkt „Will an dem fakultativen Vorbereitungskurs teilnehmen“ angekreuzt. Muss ich trotzdem mich an die Hochschule für Fremdsprachen wenden und mich anmelden oder bewerben?
Nein, das brauchen Sie nicht.
4. Welche Unterlagen muss ich dabei haben, wenn ich zu der Prüfung komme?
Studenten, die keinen Personalausweis mit aktuellem Lichtbild vorweisen (Personalausweis, Pass, Führerschein, Studentenausweis der Hacettepe Universität), können an der Prüfung nicht teilnehmen.
5. Ich habe eine Abteilung mit türkischer Studiensprache belegt. Muss ich an dem Einstufungstest und der Qualifikationsprüfung teilnehmen?
Nein. Nur wenn Sie den fakultativen Vorbereitungskurs besuchen wollen, sollten Sie den Einstufungstest schreiben, damit Sie in einen passenden Kurs eingeschrieben werden können.
6. Ich habe dieses Jahr eine Zulassung zum Studium an Ihrer Universität bekommen. Muss ich mich für die Befähigungsprüfung extra anmelden, nachdem ich meine Anmeldung vollendet habe?
Nein, müssen Sie nicht. Kommen Sie am Prüfungstag und erkundigen Sie sich in den Listen nach Ihrem Prüfungsraum.
7. Ich habe eine Abteilung mit türkischer Studiensprache belegt und den Punkt „Will am fakultativen Vorbereitungskurs nicht teilnehmen“ angekreuzt. Muss ich dennoch den Einstufungstest schreiben?
Nein, Sie brauchen den Einstufungstest nicht zu schreiben. Sie können sich direkt an der Abteilung immatrikulieren lassen.
8. Was passiert, wenn ich aus irgendeinem Grund am Einstufungs- und an der Befähigungsprüfung nicht teilnehmen kann?
Wenn Sie an der Befähigungsprüfung nicht teilnehmen, müssen Sie den Vorbereitungskurs machen. Wenn Sie an der Einstufungsprüfung nicht teilnehmen, müssen Sie von der untersten Ebene starten.
9. Ich bin ein/e alt angemeldete/r Student/in. Muss ich sowohl an der Einstufungsprüfung als auch an der Befähigungsprüfung teilnehmen?
Nein. Die alt angemeldeten Studenten müssen nur an der Befähigungsprüfung teilnehmen.
10. Ich habe einen Studienplatz belegt, an dem der Vorbereitungskurs in Französisch vorausgesetzt ist. Muss ich am Vorbereitungskurs teilnehmen, auch wenn ich die Qualifikationsprüfung bestehe?
Nein. Studenten, die die Qualifikationsprüfung erfolgreich bestehen, werden in ihre Abteilung immatrikuliert.
11. Ich habe einen Studienplatz belegt, an dem der Vorbereitungskurs in Französisch vorausgesetzt ist. Ich habe die Qualifikationsprüfung bestanden, aber wünsche an dem Vorbereitungskurs teilzunehmen. Wäre dies möglich?
Nein. Studenten, die die Qualifikationsprüfung erfolgreich bestehen, haben mit ihrem Studium an ihrer Abteilung anzufangen.
12. Ich habe ein Jahr lang den fakultativen Vorbereitungskurs in Französisch besucht, aber konnte sie nicht abschließen. Darf ich am folgenden Jahr mit meinem Studium an der Abteilung beginnen?
Ja. Studenten, die die fakultative Vorbereitungsklasse besucht haben, können am folgenden Jahr mit ihrem Studium an der Abteilung beginnen.
13. Ich habe einen Studienplatz belegt, an dem der Vorbereitungskurs in Französisch durchgeführt wird. Muss ich an dem Einstufungstest und der Qualifikationsprüfung teilnehmen?
Wenn Sie am Vorbereitungskurs nicht teilnehmen wollen, müssen Sie an der Qualifikationsprüfung teilnehmen. Im Fall, dass Sie am Vorbereitungskurs teilnehmen wollen, müssen Sie für eine richtige Einstufung an dem Einstufungstest teilnehmen.
14. Ich habe einen Studienplatz belegt, an dem der Vorbereitungskurs in Französisch durchgeführt wird. Muss ich am Vorbereitungskurs teilnehmen, auch wenn ich die Qualifikationsprüfung bestehe?
Nein. Die Studenten, die diese Qualifikationsprüfung bestanden haben, können sich direkt an der Abteilung immatrikulieren lassen.
15. Was passiert, wenn ich aus irgendeinem Grund an der Einstufungs- und an der Befähigungsprüfung nicht teilnehmen kann?
Wenn Sie an der Befähigungsprüfung nicht teilnehmen, müssen Sie den Vorbereitungskurs machen. Wenn Sie an der Einstufungsprüfung nicht teilnehmen, müssen Sie von der untersten Ebene starten.
16. Ich kann gar kein Französisch. Muss ich trotzdem an der Einstufungsprüfung teilnehmen?
Die Studenten, die überhaupt keine Vorkenntnisse haben, lässt man direkt von der untersten Ebene starten.
17. Darf ich am Vorbereitungskurs teilnehmen, obwohl ich die Befähigungsprüfung bestanden habe?
Studierende, die die Befähigungsprüfung bestanden haben, fangen mit dem Studium in ihrem Fachbereich an. Sie dürfen am Vorbereitungskurs nicht teilnehmen.
18. Es gibt französische Sprachprüfungen, an denen ich teilgenommen habe. Kann ich von dem Vorbereitungskurs freigestellt werden, wenn ich diese aushändige?
Sie können mit den Unterlagen, die von dem Universitätssenat als gleichwertig anerkannt werden, eine Freistellung von der Prüfung beantragen. (Diese Unterlagen müssen allerdings in den letzten drei Jahren erworben worden sein).
Um zu sehen, welche Prüfungen als gleichwertig anerkannt werden und für die Erfolgsnoten, schauen Sie bitte unter der Internetseite //www.ydyo.hacettepe.edu.tr/esdegerlik.html nach. Die Frist für die Einreichung der Unterlagen finden Sie auf dem akademischen Kalender 2016-2017 von der Hochschule für Fremdsprachen.
19. Gibt es eine Teilnahmepflicht im Vorbereitungskurs?
Im Vorbereitungskurs für Französisch gibt es eine Teilnahmepflicht. Es steht in der Verantwortung der einzelnen Studenten, ihre Teilnahme am Kurs zu verfolgen. Die Teilnahme wird für jedes Semester getrennt bewertet. Die Studenten sind dazu verpflichtet, in jedem Semester nicht weniger als 80% an den Unterrichten teilzunehmen. Studenten, die das Abwesenheits-Limit des Semesters überschritten haben, gelten als gescheitert.
20. Sind beim Vorbereitungskurs ärztliche Atteste gültig?
Wegen der auf Dokumente basierenden Entschuldigungen der Studenten wie ärztliche Atteste, die vom Hochschulvorstand akzeptiert werden, werden anstatt der Prüfungen, an denen die Studenten während des Semesters nicht teilnehmen konnten und der Abschlussprüfungen, Nachholprüfungen gemacht. Für die Befähigungsprüfung und die Qualifikationsprüfung wird keine Nachholprüfung gemacht. Damit die Studenten an der Nachholprüfung teilnehmen können, müssen sie ihre ärztlichen Atteste ab dem Ablauf des Attestes spätestens innerhalb einer Woche beim
Studentenwerk der Hochschule für Fremdsprachen abgeben. Studierende gelten an den Tagen, an denen sie krankgemeldet sind, abwesend. Die Studenten sind dazu verpflichtet, an den Tagen, die von der Abteilung für Französisch bekanntgegeben wurden, an den Nachholprüfungen teilzunehmen. Für diejenigen, die an der Prüfung nicht teilgenommen haben, wird keine andere Nachholprüfung gemacht.
21. Welche Note braucht man, um vom Vorbereitungskurs freigestellt zu werden oder am Ende des Kurses als erfolgreich zu gelten?
Studenten müssen, um vom Vorbereitungskurs freigestellt zu werden oder am Ende des Kurses als erfolgreich zu gelten, die Teilnahmepflicht erfüllen und für alle Programme eine Note von 65 oder mehr bekommen.
22. Kann ich nach dem Wintersemester mit dem Studium in meinem Fachbereich anfangen?
Falls die Voraussetzungen erfüllt werden, können Sie nach dem Wintersemester mit dem Studium in ihrem Fachbereich anfangen.
23. Welche Unterrichtsmaterialien benötigen wir und wo kann ich sie besorgen?
Das Kursbuch und/oder die Zusatzmaterialien, die man für den Vorbereitungskurs benötigt, werden den Studenten von der Abteilung für Französisch vor dem Beginn des akademischen Jahres auf der Web-Seite verkündet.
24. Wie kann ich mich nach den Unterrichts-Nummern, den wöchentlichen Programmen und Klassenräumen des Vorbereitungskurses erkundigen?
Die Unterrichts-Nummer, die wöchentlichen Programme und Klassenräume des Vorbereitungskurses werden den Studenten von der Abteilung für Französisch vor dem Beginn des akademischen Jahres auf der Web-Seite verkündet.
25. Wie kann ich mich nach den Unterrichtsinhalten erkundigen?
Die Unterrichtsinhalte liegen auf der Web-Seite der Abteilung für Französisch vor.
26. Ich habe das Diplom für DELF B1, muss ich an der Befähigungsprüfung teilnehmen?
Ja, Sie müssen an der Befähigungsprüfung teilnehmen. Um von dem Vorbereitungskurs freigestellt zu werden, brauchen Sie wenigstens ein Diplom für DELF B2.